Ablauf und Kosten

Wie verläuft eine Psychotherapie?

In einem Erstgespräch haben Sie Gelegenheit, Ihr Anliegen zu schildern und mich kennen zu lernen. Gemeinsam können wir klären, ob eine Therapie für Sie in Frage kommt.

Danach haben Sie die Möglichkeit, bis zu vier „Probesitzungen“ in Anspruch zu nehmen (Probatorik). Wenn Sie sich anschließend für eine längerfristige Zusammenarbeit entscheiden, unterstütze ich Sie ggf. gerne bei der Antragstellung gegenüber dem Kostenträger.

Die Therapiesitzungen dauern in der Regel jeweils 50 Minuten und finden einmal wöchentlich statt. Je nach Sitzungsinhalt und Therapiephase kann jedoch auch eine längere Sitzungsdauer oder eine höhere oder geringere Sitzungsfrequenz sinnvoll sein. Dies wird flexibel mit Ihnen abgestimmt.



Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Meine Praxis ist nicht ermächtigt, Behandlungskosten mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Daher können nur Patienten mit privater Krankenversicherung und/oder Beihilfe und Selbstzahler von mir behandelt werden.

Die Kosten einer Psychotherapie werden, wenn sie für die Behandlung einer psychischen Krankheit notwendig ist, in der Regel von allen privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe bis zu einem bestimmten Umfang übernommen.

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils am Ende des Quartals, entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).



Private Krankenversicherung

Psychotherapeutische Leistungen werden je nach abgeschlossenem Vertrag erstattet. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Therapie über Ihre individuellen Vertragsbedingungen.


Beihilfestellen

Die ersten 5 Sitzungen (Probatorik) werden ohne Beantragung von den Beihilfestellen erstattet. Bei bestehender Indikation werden die Kosten für eine Psychotherapie nach entsprechender Antragstellung übernommen. Für die Antragstellung benötigen Sie Formulare, die Ihnen auf Nachfrage von der Beihilfestelle zugesandt werden.


Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler zu tragen.